Ist mehr auch immer besser?

Einen Denkanstoß zur Handelspartnerschaft zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen gibt Emile Klomp, Manager Tax Advisory bei dem Beratungsunternehmen Baker Tilly in Almelo, in seiner Kolumne.

Emile Klomp, Manager Tax Advisory bei dem Beratungsunternehmen Baker Tilly in Almelo

Emile Klomp

Deutschland ist die größte Wirtschaftsmacht in Europa und ist auch der größte Handelspartner der  Niederlande. Das macht Geschäfte in Deutschland für Niederländer attraktiv. Umgekehrt erweisen sich die Niederlande auch für viele deutsche Unternehmen als eine interessante Option. In verschiedenen  Bereichen bestehen bereits enge Partnerschaften. 

Seit Jahrzehnten erweitern viele Unternehmen ihre Dienstleistungen über die Grenzen hinaus, zum Beispiel mit der Eröffnung einer neuen Niederlassung oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Über das Unternehmen in den Niederlanden oder in Deutschland ist schon viel geschrieben worden. Die unterschiedlichen Kulturen und Geschäftspraktiken erschweren oft die Aktivitäten in einem anderen Land. Das trifft nach wie vor zu. Der veränderte und zunehmende Regulierungsdruck macht es sogar manchmal noch schwieriger. Die Grundidee war, einerseits eine ungehinderte Geschäftstätigkeit im Ausland zu ermöglichen und andererseits Missbrauch zu bekämpfen. Aber ist das grenzüberschreitende Geschäft angesichts der vielen neuen und geänderten Vorschriften noch eine seriöse Option für Unternehmer? 

Corona hat zu einer bleibenden Veränderung geführt. Wir arbeiten immer öfter von zu Hause aus. Auch „Remote Working‘‘ ist bei immer mehr Arbeitgebern eine Möglichkeit: Ein paar Monate im Strandstuhl an einem sonnigen Strand irgendwo viel weiter südlich als hier arbeiten - wer möchte das nicht? Die digitale Welt entwickelt sich immer schneller. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Steuervorschriften mit diesen neuen Entwicklungen oft nicht mehr Schritt halten können. Außerdem haben Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht immer ein klares Bild über die steuerlichen Folgen dieser neuen Möglichkeiten, was zu unangenehmen  Überraschungen führen kann.

Auch von Europa aus werden immer mehr Vorschriften erlassen, oft mit der Begründung, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Ein gutes Beispiel ist die Einführung von DAC 6, einer Meldepflicht für Intermediäre und Steuerpflichtige für bestimmte internationale Konstruktionen. Auch die sogenannte „Pillar-2 Gesetzgebung‘‘ (Mindestbesteuerung) wurde kürzlich eingeführt. In einigen Fällen gilt diese neue europäische Gesetzgebung nur für größere Unternehmen. Dies zeigt jedoch deutlich, dass die steuerlichen Spielregeln nicht gerade einfacher werden.

Der zunehmende Umfang und die Komplexität der Steuervorschriften im internationalen Geschäft machen ein Auslandsabenteuer für Unternehmen schnell unattraktiv, was natürlich sehr bedauerlich ist. Glücklicherweise gibt es hier in der Region viele Spezialisten, die Unternehmern in diesem Bereich fantastische Unterstützung bieten können. Mein Rat lautet daher: Nutzen Sie diese Sachkenntnis!