Alsmann begleitet die Mandate unter anderem als ausgebildeter Finanzplaner ganzheitlich. Er berät aus einer Hand von der Planung und Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge bis hin zu eigens konzipierten Investmentlösungen. „Es gibt in Deutschland per Gesetz fünf Durchführungswege und sieben Arten der betrieblichen Altersvorsorge“, erklärt Alsmann. Einer davon bietet aus seiner Sicht für Unternehmen und Arbeitnehmer gute Aussichten auf Kosteneffizienz und Wachstum: die Direktzusage. Bei diesem Modell sagt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Leistungen direkt zu. Es kann aus Unternehmensmitteln und Entgeltumwandlung entstehen. Das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren die Altersvorsorge und das nun entstandene Geld wird angelegt, entweder im Unternehmen oder in einer externen Anlage, beispielweise einem Depot.
Direktzusage leicht umsetzbar
Als gerichtlich zugelassener Rentenberater der „bAV“ hat Alsmann dabei buchstäblich die Lizenz zum Reden: Er darf dieses produktungebundene Modell erklären und empfehlen. „Banken, Versicherungen oder reinen Versicherungsmaklern ist das dagegen nicht möglich. Ihr Portfolio ist deshalb im Grunde auf Direktversicherung und Pensionskasse beschränkt“, sagt der Finanzexperte. Alsmann bedauert, dass der Durchführungsweg der Direktzusage somit oft gar nicht erst als Lösung einbezogen wird. Dabei funktioniere dieses Modell der Altersabsicherung sehr gut und sei zudem leicht umsetzbar – auch deshalb, weil kein weiterer Dienstleister ins Boot geholt werden müsse.
Steuerliche Vorteile
Alsmann nennt weitere Vorteile: Die Direktzusage bietet für Unternehmen und Belegschaft eine ganze Kaskade an steuerlichen Vorteilen – unter anderem, weil das für die spätere Zahlung der Versorgungsleistungen erforderliche Kapital im Unternehmen oder Depot angesammelt und im Versorgungsfall als nachträglicher Arbeitslohn mehrjährig gestaltbar ausgezahlt wird. Die Beratungskosten sind zudem steuerlich absetzbare Betriebsausgaben, das führt zu weiteren Ersparnissen für alle. Für Arbeitnehmer sind die Beiträge in der Anwartschaftsphase unbegrenzt steuerfrei einsetzbar. Ob das Geld im Unternehmen bleibt und als Working Capital eingesetzt wird – mit positiven Folgen für Ratingzahlen, Kredit-Rahmenbedingungen und somit für den gesamten Unternehmenserfolg – oder in ein Investment-Depot für jeden Arbeitnehmer: „In der Beratung finden wir den passenden Weg“, betont Alsmann. Für Arbeitnehmer sind die Gelder außerdem insolvenzgeschützt. „Auch die geschäftsführenden Gesellschafter und geschäftsführenden Mitarbeitenden einer GmbH sollten die betriebliche Altersversorgung per Direktzusage unbedingt wählen oder allein nur deshalb diese Form ihrer Unternehmung bei Gründung wählen oder sogar auch später dahin optieren, um ihr Geld zu gestalten. Nirgendwo kann durch steuerliche Gestaltung ein so hoher Geldvorteil für den Zinseszins in der Anlage erreicht werden“, macht Alsmann klar, der dabei immer mit der Steuerberatung des Unternehmens zusammenarbeitet.
Ganzheitlich beraten
Alsmann hat die gesamte Finanzsituation eines Unternehmens im Blick. Der Betriebs- und Finanzwirt (FH) bietet Workshops in der Volkshochschule Rheine oder in Betrieben an und will damit mehr Transparenz in der Altersvorsorge- und Geld-Beratung schaffen. Fragen zur Mitnahme der bAV nach dem Direktzusage-Modell über die niederländisch-deutsche Grenze sind dabei keine Seltenheit. So viel verrät Alsmann schon jetzt: Es funktioniert reibungslos.

