Baker Tilly - Werkgeverschap over de grens: ken de valkuilen

Over de grens werken is in de grensregio heel gebruikelijk. Dit geldt voor ondernemingen, die in Nederland en Duitsland vestigingen hebben en ....

... während ein Teil ihrer Mitarbeiter im anderen Land wohnt. Und das bleibt nicht immer ohne Folgen, wie Anke van der Locht, Lohnsteuerspezialistin im Employment Advisory Team von Baker Tilly, erläutert.

Van der Locht: „Die Beschäftigung von Mitarbeitern, die grenzübergreifend arbeiten, kann schwerwiegende Folgen für sowohl Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber haben. Nicht nur auf Steuergebiet, sondern auch im Bereich des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung. Darum integrieren wir diese drei Elemente in die Behandlung der Fragestellungen, die unsere Mandanten uns vorlegen. Denn viele Unternehmer haben nicht alle Konsequenzen im Fokus, wir wohl.

Nehmen wir beispielsweise die 183-Tage-Regelung. Die meisten Arbeitgeber denken, dass es im anderen Land keine steuerlichen Konsequenzen hat, solange der Mitarbeiter weniger als 183 Tage auf der anderen Seite der Landesgrenze arbeitet. Das ist jedoch nicht der Fall. Angenommen, ein deutsches Unternehmen leiht einen Mitarbeiter an eine niederländische Niederlassung aus. Dieser Arbeitnehmer steht dann unter niederländischer Leitung und Beaufsichtigung; die Lohnkosten werden von der deutschen Niederlassung weitergegeben. Bereits in dem Moment fällt die niederländische Lohnsteuer an, unabhängig davon, um wie viel Arbeitstage es geht.”

Bauen Sie eine Homeoffice-Strategie auf

Wer mehr als 25 Prozent in seinem Wohnsitzland arbeitet, ist dort auch sozialversichert. Für niederländische Arbeitgeber kann das bedeuten, dass sie in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Bis an das Corona-Zeitalter kam dies nicht oft vor.  >
Seit zwei Jahren arbeiten jedoch viel Menschen (größten)teils im Homeoffice. Van der Locht: „Während der Corona-Pandemie wurde locker mit den Regeln umgegangen, aber dies gilt nicht mehr nach dem 30. Juni 2022. Was geschieht dann? Verpflichten Sie die im Ausland wohnenden Arbeitnehmer, öfter ins Büro zu kommen? Und wie organisieren Sie als Unternehmen Ihre Homeoffice-Strategie unter Berücksichtigung der Sozialversicherungen? Möglicherweise ist hierüber noch nicht nachgedacht worden. In diesen Fällen beraten wir Sie gern.”

Baker Tilly hat Niederlassungen in den Niederlanden und Deutschland. Die Experten helfen Unternehmen, jetzt die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. In internationalen Fragen arbeiten Experten aus beiden Ländern zusammen. 

Haftungsrisiken im Griff behalten

Van der Locht: „Das gemeinsame Vorgehen ist angenehm und effizient. Der Mandant bekommt buchstäblich das Beste aus zwei Welten. Nicht nur im Bereich der Beratung, sondern auch auf praktischen Gebieten können wir ihn entlasten, beispielsweise in der Lohnbuchhaltung. Daneben helfen wir Unternehmern, die ausländische Betriebe und Arbeitskräfte einsetzen, auch ihr Haftungsrisiko im Griff zu behalten. Nicht bei allen Unternehmern ist bekannt, dass der Fiskus sich an den Auftraggeber wenden kann, wenn das Zeitarbeitsunternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Oder wenn es bei illegaler Beschäftigung von Nicht-EU-Arbeitnehmern Probleme mit dem Gewerbeaufsichtsamt gibt. Das wünscht sich niemand.”

Ist arbeiten jenseits der Grenze dann eigentlich eine so gute Idee? „Aber ja!”, so Van der Locht. „Man sollte sich nur der Konsequenzen bewusst sein. Lassen Sie sich gut informieren und beraten, 
dann können Sie sorglos grenzübergreifend arbeiten und unternehmen.”

Wir helfen Unternehmen, jetzt die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. 

Durch internationale Zusammenarbeit bekommen unsere Mandanten das Beste aus zwei Welten.

Anke van der Locht